Nachbesprechungen von Zwangsmaßnahmen im Team als auch zeitnah mit der betroffenen Person dienen der kritischen Überprüfung und Gewährleistung der Rechtmäßigkeit, Ethik und Transparenz bei der Anwendung solcher Maßnahmen.
Hierbei wird eine umfassende Reflexion über die Wirksamkeit, die Identifizierung von Missbrauchspotenzial und die Entwicklung präventiver Schritte zur Fehlervermeidung und zu einer generellen Reduktion von Zwangsanwendungen ermöglicht.
Darüber hinaus stärken Nachbesprechungen die Verantwortlichkeit der handelnden Personen und Institutionen und tragen maßgeblich zur Verbesserung der Kommunikation und Koordination bei. Sie spielen eine grundlegende Rolle beim Wiederaufbau der therapeutischen Beziehung, die oft durch Zwangsmaßnahmen beeinträchtigt wird. Diese sorgfältig durchgeführten Evaluierungen gewährleisten, dass die psychischen Belastungen minimiert werden und die Rechte sowie die Würde der Betroffenen zumindest retrospektiv gewahrt bleiben.
Im Rahmen der Nachbesprechungen werden Pflegefachpersonen und Betroffene ermutigt, ihre emotionalen Erlebnisse auszudrücken und alternative Herangehensweisen vorzuschlagen.
Geschulte, strukturierte und moderierte Nachbesprechungen bergen das Potenzial, die Trauma-Belastung deutlich zu reduzieren und somit einen wertvollen Beitrag zur psychosozialen Gesundheit der Betroffenen zu leisten.